Bitte fragen Sie bei gegebenen Anlass nach Hausbesuchen oder Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
* Hinweis:
Jede Anwältin, jeder Anwalt ist vom ersten Tag der Zulassung an bundesweit vor jedem Gericht zugelassen. Es bedarft nur einer besonderen Zulassung beim BGH in Zivilsachen. Ein bereits in den unteren Instanzen tätig gewesener und eingearbeiteter Anwalt kann aber im Revisionsverfahren als Verkehrsanwalt fungieren.
Rechtsanwalt
Steffen Hanniske
Seestr. 53
15738 Zeuthen b. Berlin
Tel: 0179 - 39 69 456
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